Juristische Aspekte


bei der Verwendung von Spender­material.

  • Keine rechtlichen Verpflichtungen: Ein Spender hat keinerlei Pflichten gegenüber dem Kind. Er trägt weder Verantwortung für Unterhalt noch für das Sorgerecht.
  • Meldung von Erbkrankheiten: Entwickelt der Spender später eine erblich bedingte Krankheit, muss er dies melden.
  • Eigene Vorräte vernichten: Der Spender kann verlangen, dass sein eigenes Sperma- oder Eizellmaterial vernichtet wird; dies gilt jedoch nicht für bereits befruchtete Embryonen.
  • Information über Schwangerschaften: Der Spender darf erfragen, ob aus seinen Spenden Schwangerschaften hervorgegangen sind, erhält jedoch keine weiteren Angaben zu Wunscheltern oder Kind.
  • Kein rechtliches Elternrecht: Ein Spender kann gerichtlich weder Anerkennung noch Sorgerecht für ein Kind durchsetzen.

Kontakt Donorbank

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen zur Spende oder zur Bestellung von Spender­material? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Donorbank.

Unser spezialisiertes Team steht Ihnen zur Seite und begleitet Sie bei jedem Schritt des Prozesses.

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