Am 1. April 2025 ist das Gesetz über Spenderdaten bei künstlicher Befruchtung geändert worden. Die bisherige Stiftung Donordaten Künstliche Befruchtung (Sdkb) heißt nun College Donordaten Künstliche Befruchtung (Cdkb).
Die wichtigste Neuerung besteht darin, dass das Sperma eines Spenders nur noch bei maximal zwölf Frauen verwendet werden darf. Das Cdkb kann dies nun zentral überwachen, um zu verhindern, dass sehr große Verwandtschaftsnetzwerke entstehen. Früher war dies nicht möglich, da es keine rechtliche Grundlage für den Abgleich der von den Kliniken registrierten Daten gab.
In den vergangenen Monaten wurde jedem bereits registrierten Spender ein eindeutiger Donorcode zugeteilt. Ebenso erhielt jede behandelte Frau einen individuellen Muttercode, der mit dem Donorcode des Spenders verknüpft ist, dessen Keimzellen verwendet wurden. Pro Spender dürfen höchstens zwölf Muttercodes vergeben werden. Durch dieses neue Verfahren haben das Cdkb und die Kliniken nun einen wesentlich besseren Überblick über die Zahl der Nachkommen pro Spender, auch rückwirkend über bereits in der Vergangenheit durchgeführte Behandlungen.
Von 2004 bis 2018 galt die berufliche Richtlinie von maximal 25 Nachkommen pro Spender. Seit 2018 gilt die strengere Vorgabe von maximal 12 Familien pro Spender. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird bei der Bewertung älterer Fälle weiterhin der Wert von 25 Nachkommen als Grundlage herangezogen. Ziel war und ist es, die Nachkommenzahl pro Spender zu begrenzen.
Im Register des Cdkb sind 23.941 fortgeschrittene Schwangerschaften registriert. Das entspricht einer Schwangerschaft von mindestens 12 Wochen. Die Anzahl der registrierten Einzeldonoren beträgt 4684. Davon haben 85 (1,8 %) mehr als 25 Nachkommen.
Aus dem landesweiten Register geht hervor, dass es bei 25 Spendern zu einer Überschreitung* gekommen ist. Davon stammen 2 Spender aus unserer eigenen Samenbank.
Niederländische Spender mit Überschreitungen
Die niederländischen Spender waren alle in mehreren niederländischen Kliniken tätig, darunter auch Nij Geertgen (und/oder Stiftung Geertgen). Dies hat bei Nij Geertgen zu 168 registrierten Schwangerschaften geführt.
Ausländische Spender mit Überschreitungen
Die übrigen 15 ausländischen Spender waren ebenfalls in 2 bis 7 niederländischen Kliniken aktiv, darunter auch Nij Geertgen (und/oder Stiftung Geertgen). Dies hat bei Nij Geertgen zu 182 registrierten Schwangerschaften geführt.
*Von einer Überschreitung der Richtlinie spricht man, wenn mehr als 25 fortbestehende Schwangerschaften registriert sind.
Aus dem landesweiten Register geht hervor, dass es bei 12 Spendern zu einer Überschreitung* gekommen ist. Dabei handelt es sich um Keine Spender aus unserer eigenen Samenbank.
Niederländische Spender mit Überschreitungen
Der niederländische Spender war insgesamt in 3 Kliniken aktiv, darunter auch Nij Barrahûs. Dies hat bei Nij Barrahûs zu einer registrierten Schwangerschaft geführt.
Ausländische Spender mit Überschreitungen
Die übrigen 11 ausländischen Spender waren ebenfalls in 3 bis 7 niederländischen Kliniken tätig, darunter auch Nij Barrahûs. Dies hat bei Nij Barrahûs zu 42 registrierten Schwangerschaften geführt.
*Von einer Überschreitung der Richtlinie spricht man, wenn mehr als 25 fortbestehende Schwangerschaften registriert sind.
Bei Nij Linge haben keine Überschreitungen* stattgefunden.
*Von einer Überschreitung der Richtlinie spricht man, wenn mehr als 25 fortbestehende Schwangerschaften.
Wenn Sie als Elternteil oder als Spender weitere Informationen wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir bemühen uns, innerhalb von spätestens einem Monat zu antworten.
Sie erhalten von uns eine E-Mail mit den spezifischen Informationen zu Ihrer Situation. Wenn Sie diese Informationen lieber persönlich erhalten möchten, können Sie dies im untenstehenden Formular angeben.
Information anfordern
Die Möglichkeit, weitere Informationen zu erhalten, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab:
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Zahlen auf den aktuell beim Cdkb registrierten Daten beruhen. Es können weiterhin Behandlungen mit dem Sperma eines Spenders stattfinden, solange die Höchstgrenze von 12 Frauen pro Spender noch nicht erreicht ist. Für Behandlungen, die vor 2004 durchgeführt wurden, ist hingegen nicht immer sicher, ob sie vollständig beim Cdkb erfasst sind, da das Gesetz über Spenderdaten bei künstlicher Befruchtung zu diesem Zeitpunkt noch nicht existierte.
Es gibt verschiedene Gründe, warum es zu Überschreitungen gekommen ist:
Die Nachricht über eine große Zahl an Halbgeschwistern kann Familien und Spender stark beschäftigen. Auf der Website von Fiom, dem niederländischen Fachzentrum für Verwandtschaftsfragen, finden Sie hilfreiche Materialien zum Umgang mit dieser Situation. Dort können Sie auch kurzfristige Unterstützung erhalten.
Weitere Informationen finden Sie außerdem auf den Websites des Landelijk Informatiepunt Donorconceptie (LIDC) sowie des Cdkb.